Die mit Steuerbescheid festgesetzten Steuern sind auch zu zahlen, wenn Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden, es sei denn, die Aussetzung der Vollziehung wird beantragt und entweder von dem Finanzamt oder dem Finanzgericht gewährt. Bis vor kurzem war nicht klar, ob ausgesetzte Steuerforderungen bei der Fra ..