Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir natürlich auch im Bereich des Arbeitsrechts gefordert. Sowohl bei Liquidationen als auch bei Sanierungen von Unternehmen sind eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Gleiches gilt für die Konzeption und Durchführung im Rahmen von Insolvenzplänen, Eigenverwaltungen sowie Schutzschirmverfahren. Hierbei geht es neben der Frage der Beachtung des Kündigungschutzgesetzes auch um spezielle Vorschriften im Zuge von Massenentlassungen.
Sollte die Fortführung eines Unternehmens nur durch eine übertragende Sanierung - sprich Auffanggesellschaft - möglich sein, ist beispielsweise zu beachten, dass ein Arbeitsverhältnis nach § 613 a BGB in der Regel auf den neuen Betrieb übergeht. Man spricht dann von einem Betriebsübergang. Es gibt wenig Gestaltungsmöglichkeiten um die Folgen eines Betriebsübergangs zu mildern und es sind strenge Regularien einzuhalten. Insbesondere die Arbeitsgerichte haben hier klare Leitlinien aufgestellt, die zu beachten und zu befolgen sind.
Im Rahmen von Sanierungen gehört es selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum, neue Unternehmen zu konzipieren, vertraglich zu gestalten und bei der Neugründung zu beraten.
Im Falle von Unternehmensnachfolgen sind die Fälle derart gleich gelagert, sodass die rechtliche Beratung zu der Frage der Unternehmensnachfolge ebenfalls von unserem Leistungsspektrum erfasst wird.
Für alle anderen Rechtsgebiete, die im Rahmen unserer Tätigkeit je nach Bedarf sehr unterschiedlich sein können, haben wir die Möglichkeit auf ein breit gefächertes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen zu können. |