Auf dem Gebiet des Steuerrechts beraten wir Sie insbesondere bei Haftungsfragen für Lohn- und Umsatzsteuer. Dies beinhaltet die steuerrechtliche Beratung in Zusammenhang mit den Besonderheiten im Rahmen einer Insolvenz sowie Detailfragen zur Retschuldbefreiung.
Zu unseren Tätigkeiten gehört selbstverständlich auch die Beratung in Fragen der strafbefreienden Selbstanzeige bei dem Verdacht einer Steuerhinterziehung sowie die Unterstützung in derartigen Fällen zur Vermeidung von Inanspruchnahmen durch die Steuerbehörden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Im Rahmen der Unternehmenssanierung berücksichtigen wir alle relevanten Punkte des Steuerrechts sowie die steuerrechtlichen Gegebenheiten des Unternehmens. In diesem Zusammenhang sollten die Risiken, die sich aus den steuerrechtlichen Gegebenheiten eines Unternehmens im Rahmen einer Krise ergeben können, nicht verkannt werden. Oft werden die Probleme, die sich aus einer Betriebsaufspaltung und/oder Organschaft ergeben, unterschätzt. Diese immer wiederkehrenden problematischen Punkte sowie die sich daraus ergebenden Haftungsgefahren werden von uns bei der Konzeption von Auffanggesellschaften, bei fortzuführenden Unternehmen im Rahmen von Insolvenzplänen mit berücksichtigt. Daher ist es für uns selbstverständlich, das Know-how und Fachwissen des steuerlichen Beraters unseres Mandanten mit einbeziehen. |